Melden Sie Ihre Anlage an
Am 31. Januar 2019 hat die Bundesnetzagentur das Marktstammdatenregister (MaStR) eingeführt – samt der rechtlich bindenden Vorgabe, PV-und-Speicher-Systeme dort zu registrieren. Was genau dabei zu tun ist? Das lesen und sehen Sie auf dieser Seite.
Wichtiger Aspekt: Beachten Sie Meldefristen (die relevantesten finden Sie in beistehendem Kasten), da Meldeversäumnisse zur Reduzierung von Einspeisevergütungen führen können. Was zu tun ist, zeigt die Bundesnetzagentur in Video-Anleitungen, die Sie sich hier anschauen können.
Die wichtigsten Meldefristen
- PV-Anlagen vor Inbetriebsetzung am 31.01.2019 haben eine zweijährige Meldefrist bis zum 31.01.2021.
- Batteriespeicher vor Inbetriebsetzung am 31.01.2019 müssen bis zum 31.12.2019 registriert werden.
- PV-Anlagen und Batteriespeicher nach Inbetriebsetzung am 31.01.2019 müssen 1 Monat nach Inbetriebsetzung registriert werden.
Wichtig: Ältere Anlagen nochmals registrieren
Sollten Sie sich bereits vor der Einführung des neuen Registers am 31. Januar 2019 im damaligen BNA-System angemeldet haben, genügt das der Bundesnetzagentur nicht. Daher müssen Sie PV-Anlage und Stromspeicher im neuen MaStR nochmals eintragen. Damit haben Sie alle Infos, die Sie benötigen. Beginnen Sie mit der Anmeldung per Klick auf den Button "Registrierung starten". Weitere Infos und Servicenummern erhalten Sie zudem auf der Startseite des Marktstammdatenregisters.
Hier geht es zum Marktstammdatenregister:
Melden Sie jetzt Ihr PV-und-Speicher-System an.