Marktstammdatenregister: Finden Sie alle Information zur Registrierung Ihrer PV- und Speicher-Systeme.

Marktstamm-
datenregister: So funktioniert die Registrierung

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Am 31. Januar 2019 hat die Bundesnetzagentur das Marktstammdatenregister (MaStR) eingeführt – samt der rechtlich bindenden Vorgabe, PV-und-Speicher-Systeme dort zu registrieren. Wichtiger Aspekt dabei: Sie müssen Meldefristen beachten (die relevanteste finden Sie in folgendem Kasten). Eine verspätete Registrierung kann eine Reduzierung der Förderung ("Sanktion") zur Folge haben. Was zu tun ist, sehen Sie in Video-Anleitungen der Bundesnetzagentur die Sie sich hier anschauen können.

Die wichtigste Meldefrist

PV-Anlagen und Batteriespeicher nach Inbetriebsetzung am 31.01.2019 müssen 1 Monat nach Inbetriebsetzung registriert werden.

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Im Video:
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