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Ratgeber: Förderung von Photovoltaik

10.02.2023
  15 Minuten
Autor: EWE ZuhauseSolar-Redaktion

Photovoltaik-Förderung 

Aktuelle Zuschüsse auf Bundes- und Landesebene im Blick 

Mit Sonnenstrahlen Strom erzeugen – und damit sich selbst und der Umwelt etwas Gutes tun. Eine Photovoltaikanlage macht genau das möglich. Dazu braucht es zunächst lediglich die richtige Technik: Solarmodule, Wechselrichter, Einspeisezähler, idealerweise noch einen Stromspeicher installieren – und los geht’s. Wenn da nicht die Sache mit dem Geld wäre. 

Obgleich die Investition sinnvoll ist und sich PV-Anlagen langfristig bezahlt machen, sind die Anschaffungskosten nicht gerade niedrig. Ein Glück, dass Photovoltaik-Förderungen den Kostenfaktor mildern können. Welche Förderungen Bund und Länder aktuell zur Verfügung stellen und wie Sie davon profitieren, zeigt unser Ratgeber.    

Warum gibt es Photovoltaik-Förderungen? 

Umweltengagement soll sich lohnen 

Eine PV-Anlage liefert grünen Strom aus natürlichen Ressourcen. Wer sich für Solarstrom entscheidet, schont die Umwelt, macht sich ein Stück weit unabhängig und spart langfristig Stromkosten. Allerdings beginnt der Weg zum nachhaltigen Strom zunächst mit einer Investition. Denn PV-Anlagen müssen gründlich geplant, geliefert und installiert werden. Schließlich handelt es sich um eine technische Anlage auf und in Ihrem Haus, die aus mehreren Komponenten besteht und gut und lange funktionieren soll. 

Tipp: Wie genau Photovoltaik funktioniert, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Funktionsweise von Photovoltaik. 

Der Preis für Photovoltaik hängt von mehreren Faktoren ab – zum Beispiel von Art, Material und Hersteller der Module sowie Größe und Leistung der Anlage. Aber auch die Grundvoraussetzungen am Gebäude spielen eine Rolle. Mehr zu den Kosten einer PV-Anlage erfahren Sie in unserem Ratgeber.  

Da ist es verständlich, dass Photovoltaik-Interessierte genau abwägen, ob sie sich die Anlagen leisten können – und wollen. Glücklicherweise wissen die Regierungen von Bund und Ländern, dass Photovoltaik nicht nur ein Investment, sondern auch eine Form des Engagements darstellt. Und diese wird mit speziellen Fördermitteln belohnt. Schließlich kommt der Solarenergie ein ganz besonderer Stellenwert zu, je mehr der Klimaschutz die nationale und internationale Politik prägt. 

Deshalb bieten Bund und Länder diverse Förderprogramme an, die Sie bei der Finanzierung Ihrer Solaranlage unterstützen. Auf diese Weise soll zum einen sichergestellt werden, dass Solarstrom kein Luxusgut ist und begrenzte finanzielle Mittel Sie nicht an der Anschaffung einer PV-Anlage hindern. Zum anderen soll die Nachfrage angekurbelt werden, um die Produktionskosten neuer Technologien zu reduzieren. So gewinnt das Angebot für Unentschlossene an Attraktivität und bereits Entschlossene werden zur Belohnung unterstützt. 

Die Förderprogramme der einzelnen Bundesländer sind dabei individuell und weisen teils große Unterschiede auf. So fördert nicht jedes Bundesland gleich viel und gleich lang – und manche pausieren aktuell ihre Förderung aufgrund der großen Nachfrage und der endlichen Fördermittel. Informieren Sie sich vor Ihrer Maßnahme genau über die Fördermöglichkeiten Ihres Bundeslandes oder Ihrer Kommune und prüfen Sie auch den aktuellen Stand der Bundesförderungen.  

Wir bieten Ihnen im Folgenden einen Überblick über aktuell bestehende Photovoltaik-Förderungen, ihre Rahmenbedingungen und Eckdaten. Beachten Sie dabei, dass dieser Ratgeber nur eine Übersicht darstellt und keine Gewähr auf Vollständigkeit oder rechtliche Belastbarkeit besteht. 

Welche Photovoltaik-Förderungen gibt es? 

Ihre Möglichkeiten in der Übersicht 

Wer mit dem Gedanken spielt eine PV-Anlage anzuschaffen, sollte sich immer auch über aktuelle Fördermöglichkeiten informieren. Welche Förderprogramme eignen sich für das eigene Vorhaben? Welche Fördertöpfe sind aktuell? Und was ist zu tun, um die Förderung zu erhalten? Bei Photovoltaik-Förderungen handelt es sich in der Regel um staatliche Subventionen zur Förderung umweltfreundlicher Technologien und der Unabhängigkeit von fossilen Energien. Verschiedene Fördermittel wenden sich zum Beispiel an Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, Einrichtungen oder Vereinigungen

Als Klassiker gelten gemeinhin die Förderung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und die Förderprogramme der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die als staatliche Förderbank Zuschüsse und Kredite zu besonderen Konditionen anbietet. Im Folgenden schauen wir uns die wesentlichen Unterschiede der beiden Fördermitteloptionen genauer an.  

Die EEG-Einspeisevergütung 

Seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2000 wird das EEG stetig angepasst und weiterentwickelt. Das Gesetz dient dem Ausbau und der Förderung erneuerbarer Energien, was auch die Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen umfasst. Betreiber einer PV-Anlage profitieren unter anderem von der Einspeisevergütung, einem zentralen Element der EEG-Förderung.1

Die Einspeisevergütung ist eine finanzielle Entlohnung, die der Betreiber einer PV-Anlage erhält, wenn er den produzierten Strom ganz oder teilweise ins öffentliche Netz einspeist und somit anderen zur Verfügung stellt. Zudem regelt die Einspeisevergütung gesetzlich, wie viel der Netzbetreiber Ihnen pro Kilowattstunde zahlen muss. Die festgelegte Förderhöhe bleibt vom Moment der Inbetriebnahme der PV-Anlage an für 20 Jahre konstant. Von der EEG-Einspeisevergütung profitieren Sie zweifach: 

  1. Sie erhalten finanzielle Fördermittel für den von Ihnen produzierten Strom, die die Anschaffungskosten der PV-Anlage mildern.  
  2. Mit ihrer Laufzeit von 20 Jahren bei gleichbleibendem Betrag bietet die Einspeisevergütung außerdem eine hohe Planungssicherheit. Wenn Sie die relevanten Standortfaktoren berücksichtigen, lässt sich recht genau kalkulieren, wie viel Geld Ihnen durch die Förderung zur Verfügung gestellt wird. Die Vergütung erhalten Sie nicht geballt, sondern in monatlichen Intervallen bei jährlicher oder bei größeren Anlagen in monatlicher Abrechnung.  

Der Fördersatz, den Ihnen das EEG mit dem Netzanschluss Ihrer PV-Anlage für 20 Jahre zusichert, macht sich an zwei Komponenten fest: dem Zeitpunkt der erstmaligen Inbetriebsetzung der PV-Anlage und der Größe der Anlage. Das wachsende Interesse an Photovoltaikanlagen sorgt dafür, dass mehr PV-Anlagen gekauft werden und damit die Produktionskosten sinken. Die Förderung folgt den sinkenden Produktionskosten und Verkaufspreisen. Insofern sinkt die Vergütung mit der Zeit kontinuierlich. Diese Absenkung nennt sich Degressionsrate. Sie gilt immer für einen Zeitraum von drei Monaten und orientiert sich an den PV-Anlagenzuwachsraten.  

Ein Beispiel: Für eine im August 2021 in Betrieb genommene Photovoltaikanlage betrug die Vergütung für Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowattpeak (kWp) 7,36 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde – fest für eine Dauer von 20 Jahren. Die Degressionsrate lag von August bis Oktober 2021 bei 1,4 Prozent. Damit betrug die Vergütung für kleine Anlagen (bis 10 kW), die im September angeschlossen wurden 7,25 Cent, im Oktober wiederum 7,14 Cent.2

Das EEG-Förderprogramm besteht seit dem Jahr 2000 – genau wie das Gesetz selbst. Die Laufzeit der Förderung beträgt immer 20 Jahre. Aufgrund der aktuell stark gestiegenen Material- und Strompreise ist der Gesetzgeber eingeschritten und hat zum zweiten Mal seit Bestehen des EEG die Einspeisevergütung angehoben. Seit dem 30. Juli 2022 beträgt die Vergütung damit 8,2 Cent pro Kilowattstunde bis 10 Kilowattpeak und 7,1 Cent für den Anlagenteil über 10 Kilowattpeak. Neu hinzugekommen sind zudem die Vergütungssätze bei Volleinspeisung, wenn also der gesamte erzeugte Strom einer Solareinheit auf dem Dach ins öffentliche Netz eingespeist wird: Bei bis zu 10 Kilowattpeak gibt es hier 13 Cent pro Kilowattstunde – für den Anlagenteil darüber wirken 10,9 Cent. Diese Werte sind für die Jahre 2022 und 2023 festgeschrieben, die Degression ist ausgesetzt.  

Einspeisen oder selbst versorgen? 

Die Einspeisevergütung hat als verlässlich kalkulierbare Größe die Photovoltaiknutzung in Deutschland etabliert. Die stetige Abnahme der Einspeisevergütung folgte den sinkenden Herstellungskosten und dem strategischen Ziel der regionalen Stromerzeugung ohne lange Wege und Umwandlungsverluste.

So stehen heute Eigenverbrauch und Einspeisung beim Photovoltaikbetreiber nebeneinander. Der Eigenverbrauch verdrängt jedoch die relativ hohen Strombezugskosten des öffentlichen Stromnetzes, die heute mehrfach höher liegen als die Höhe der Einspeisevergütung. Somit ist es sinnvoll, möglichst viel PV-Strom selbst zu verbrauchen. Zusätzliche mögliche Eigenverbraucher wie Wärmepumpe und E-Mobility helfen hierbei.

Prüfen Sie vorher, welche Stromanwendungen für Sie sinnvoll sind oder werden und prüfen dann, was mit Ihrem Dach machbar ist. Ein Stromspeicher kann Ihnen dabei helfen, den tagsüber produzierten und nicht selbst genutzten PV-Strom für weniger sonnenreiche Stunden für den Eigenverbrauch zu nutzen.

Strom aus dem öffentlichen Stromnetz einzukaufen ist also wesentlich teurer als die Vergütung für eingespeisten Strom einbringen würde. Somit ist der Eigenverbrauch üblicherweise immer sinnvoller als die Einspeisung. Die Dachflächen, deren PV-Ertrag über einen Eigenverbrauch hinausgehen, bieten sich zur Volleinspeisung an und müssen im Marktstammdatenregister als eigenständige Einheit eingetragen werden.

Die KfW-Förderung: aktuelle Programme 

Weitere Zuschüsse für die Installation von Photovoltaikanlagen bietet die KfW. Die Bank führt verschiedene Förderprodukte und subventioniert energieeffizientes Bauen und Sanieren – entweder in Form von Zuschüssen oder Krediten mit besonderen Konditionen.3

KfW-Förderkredit 270 Erneuerbare Energien – Standard  

Für den Bau einer Photovoltaikanlage als Einzelmaßnahme bietet die KfW den Förderkredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ an.4,5 Der Kredit soll Investitionen in erneuerbare Energien ermöglichen. Neben neuen PV-Anlagen unterstützt diese Förderung auch die Erweiterung von Bestandsanlagen – etwa um weitere Module oder einen Stromspeicher. Voraussetzung für die Förderung ist, dass ein Teil des produzierten Stroms ins Netz eingespeist wird.  

Und so funktioniert die Förderung: Für Ihr PV-Vorhaben – ob Neuinstallation oder Erweiterung – nehmen Sie einen KfW-Kredit auf. Nach Abschluss des Kreditvertrags können Sie die vereinbarte Kreditsumme binnen eines Jahres in Summe oder in Teilbeträgen abrufen.  

Förderkredite bieten eine Reihe von Vorteilen gegenüber herkömmlichen Krediten. Folgende Konditionen zeichnen den KfW-Kredit aus:  

  • Recht auf tilgungsfreie Anlaufjahre: Die KfW räumt Ihnen die Möglichkeit ein, erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kreditlaufzeit mit der Tilgung der Kreditsumme zu beginnen. Das gewährt Ihnen zu Beginn einen finanziellen Puffer.  
  • Flexibilität in der Kreditlaufzeit: Die Mindestlaufzeit des Kredits beträgt 2 Jahre. Es sind jedoch bis zu 30 Jahre Laufzeit möglich. An der Laufzeit des Kredits orientiert sich auch die Dauer der tilgungsfreien Zeit. 
  • Lange Zinsbindung: Bei einer Kreditlaufzeit von bis zu 15 Jahren profitieren Sie von einer dauerhaften Zinsbindung. Läuft der Kredit über 15 Jahre hinaus, ist eine Zinsbindung für die ersten 10 Jahre gegeben.  
  • Niedrige Zinssätze: Die Bank bestimmt Ihren individuellen Zinssatz anhand der Kreditlaufzeit und einer Risikoeinschätzung Ihrer Bonität. Grundsätzlich gelten KfW-Kredite als besonders zinsgünstig: Ein effektiver Jahreszins von 4,01 Prozent (Stand Januar 2023) ist möglich. 
  • Hohe Kreditsummen: Kreditsummen von bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben sind möglich.  
  • Kombination mit anderen Programmen: Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist möglich. Für Anlagen zur Stromerzeugung (zum Beispiel Photovoltaik, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen) ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer staatlichen Förderung in Gestalt einer Einspeisevergütung, zum Beispiel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, möglich.5

Die KfW berechnet zurzeit eine monatliche Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent ab dem siebten Monat nach Kreditzusage. Die Rückzahlung des Kredits erfolgt einmal pro Quartal in gleichbleibenden Raten. Auch eine außerplanmäßige Tilgung ist möglich, geht jedoch mit einer Vorfälligkeitsentschädigung einher.  

Wichtig: Den Förderantrag müssen Sie bereits vor dem Beginn des Vorhabens stellen. Das heißt vor Beauftragung der PV-Anlage beziehungsweise des PV-Speichers.

BEG Wohngebäude Kredit 261 

Der KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ ist für Einzelmaßnahmen konzipiert, die der Umrüstung auf erneuerbare Energien bei Strom und Wärme dienen und einen Teil der erzeugten Energien einspeisen. Darüber hinaus gibt es weitere Fördermittel für Neubauten, Haus- und Wohnungskäufe sowie Rundum-Sanierungen. 

Dazu gehört zum Beispiel der BEG-Wohngebäude-Kredit 2616. Er finanziert sich aus dem Topf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und fördert Projekte in der sogenannten Effizienzhaus-Kategorie: Je höher die Energieeffizienz eines Hauses, desto höher fällt die KfW-Förderung aus. Die Bewertung mit anschließender Einordnung der Immobilie in eine Effizienzhaus-Stufe erfolgt durch einen Experten. 

Der Kredit belohnt energieeffizientes Bauen, Kaufen und Sanieren mit einem Tilgungszuschuss von 5 bis 45 Prozent (maximal 67.500 Euro) bei zinsgünstigen Konditionen von zurzeit 0,43 Prozent (Stand Januar 2023) bei einer maximalen Kreditsumme von 150.000 Euro. Darüber hinaus wird eine Baubegleitung bis maximal 10.000 Euro Kreditsumme gefördert bei einem Tilgungszuschuss von bis zu 50 Prozent (5.000 Euro). 

Eine Kombination mit anderen Fördermitteln in Form von Krediten oder Zulagen ist grundsätzlich möglich, eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Förderung durch das EEG (Einspeisevergütung) jedoch nicht. Grundsätzlich sind immer auch die Kummulierungsvorgaben (Vorgaben für die gleichzeitige Inanspruchnahme weiterer Förderungen) der einzelnen Förderprogramme zu beachten.

Zum 01.01.2023 haben sich die Förderbedingungen des BEG geändert. Anlagen zur Stromversorgung wie Photovoltaik, Windkraft und Stromspeicher wurden aus dem Programm 261 herausgenommen. Dieses Programm entfällt nun leider für Ihre PV-Anlage. Aber für weitere Maßnahmen an Ihrem Haus wie Dämmung und Wärmepumpe ist dieses Programm durchaus sinnvoll.

Der im September eingeführte Worst-Performing-Building-Zuschlag  (WPB-Zuschlag) auf den Tilgungszuschuss wurde auf 10 Prozent erhöht und ein weiterer Zuschlag für das serielle Sanieren (SerSan) mit 15 Prozent eingeführt. Beide zusammen sind jedoch auf 20 % begrenzt. Für Sanierungen am Haus schauen Sie auch mal zu den BAFA-Förderungen Einzelmaßnahmen. Hier sind hohe Zuschüsse für Sie bei Dämmung und Heizung möglich.

Weitere Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) listet zudem Förderprogramme auf Länderebene auf, von denen Sie als Privatperson profitieren können.7 Die entsprechenden Anträge müssen in jedem Fall vor dem Vorhabenbeginn, sprich der Beauftragung, gestellt werden. 

Baden-Württemberg  

  • Solaroffensive Stuttgart:8 Im Rahmen des Aktionsprogramms “Weltklima in Not – Stuttgart handelt” bezuschusst die Stadt Stuttgart begleitende Maßnahmen bei der Installation von PV-Anlagen sowie die Errichtung von Stromspeichern bei Neuanlagen und vorgelagerten, PV-betriebenen Ladeinfrastrukturen für Elektroautos. Zudem wird der Anschluss eines Balkon-Systems mit 100 Euro gefördert.  

Berlin 

  • SolarPLUS – Förderung für Solarstromspeicher:9 Die Investitionsbank Berlin (IBB) fördert die Installation von Speichersystemen für PV-Anlagen mit Zuschüssen in Höhe von bis zu 15.000 Euro je Ein- oder Zweifamilienhaus oder bis zu 30.000 Euro je Mehrfamilienhaus oder Gewerbe. Auch Mietanlagen werden im Rahmen des Programms bezuschusst.  

Anmerkung: Das Förderprogramm SolarPLUS ist Nachfolger des Programms EnergiespeicherPLUS, welches zum 31.08.2022 eingestellt wurde.  

Brandenburg 

  • RENplus 2014 – 2020 (verlängert bis 31.12.2022):10 In Brandenburg erhalten Unternehmen und Kommunen Unterstützung bei der Finanzierung von Stromspeichersystemen und Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge. Zudem werden auch Energierückgewinnungssysteme, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen und andere Investitionen im Bereich der Erneuerbaren Energien oder Energieeffizienz gefördert. Die Maßnahme wurde bis zum 31.12.2022 verlängert.  

Mecklenburg-Vorpommern 

  • Mini-Solaranlagen – Zuwendungen für steckfertige PV-Anlagen (Balkon-PV-Anlagen):11 In Mecklenburg-Vorpommern fördert das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Investitionen in Mini-Solaranlagen, auch Balkonkraftwerke genannt. Pro Anlage und Wohnungseinheit ist ein Zuschuss von bis zu 500 Euro möglich. 

Nordrhein-Westfalen 

  • progres.nrw – Klimaschutztechnik:12 Das nordrhein-westfälische Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie bezuschusst im Rahmen des Förderprogramms “progres.nrw – Klimaschutztechnik” Solarspeicher in Verbindung mit neuen PV-Anlagen sowie einige weitere Investitionen im Bereich Photovoltaik und Erneuerbare Energien.  

Anmerkung: Das Förderprogramm Klimaschutztechnik ist Nachfolger der Maßnahme “progres.nrw”, die am 01.04.2022 eingestellt wurde.  

  • Förderprogramm Solares Bonn:13 Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen zur solaren Stromerzeugung an Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie auf Freiflächen, Solarthermie-Anlagen zur Wärmeerzeugung mit Heizungsunterstützung, PVT-Anlagen (kombinierte Solarstrom- und Wärmeproduktion) sowie Stecker-Solargeräte mit einem Investitions-Zuschuss. Auch Dachgutachten können gefördert werden. Zusätzlich gibt es Bonus-Zuschüsse für kombinierte Dachbegrünung und für EEG-Mieterstrommodelle.

Sachsen-Anhalt  

  • Sachsen-Anhalt SPEICHERT:14 Bis Ende 2023 werden Batteriespeicher für neue und erweiterte Photovoltaikanlagen in Sachsen-Anhalt gefördert.  

Anmerkung: Aufgrund der hohen Nachfrage ist die Antragstellung aktuell nicht möglich, 2023 sollen allerdings neue Mittel zur Verfügung gestellt werden (Stand: Dezember 2022).  

Schleswig-Holstein 

  • Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger:15 In Schleswig-Holstein startet mit Beginn des Jahres 2023 eine Neuauflage des Förderprogramms “Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger”. In mehreren Phasen werden PV-Balkonanlagen und Batteriespeicher mit Förderbeträgen von 200 Euro und 750 Euro bezuschusst. Auch Wallboxen sind im Rahmen der Maßnahme förderfähig.   

Aktuell ausgeschöpfte Förderprogramme der Bundesländer (Stand: Dezember 2022) 

  • Baden-Württemberg: Das Förderprogramm “Netzdienliche Batteriespeicher” des Landes Baden-Württemberg ist bereits ausgeschöpft. 
  • Bayern: Das “10.000-Häuser-Programm” in Bayern ist seit April 2022 eingestellt.  
  • Brandenburg: Das Förderprogramm “1000 Speicher” ist seit dem 28.05.2021 ausgeschöpft. 
  • Niedersachsen: Die Förderung für Photovoltaik-Batteriespeicher in Niedersachsen ist seit dem 07.09.2021 ausgelaufen.  
  • Rheinland-Pfalz: Das “Solar-Speicher-Programm" ist seit dem 02.11.2021 eingestellt. Eine Fortführung unter dem Namen “Solar-Speicher-II" ist geplant.  
  • Saarland: Das saarländische Speicher-Förderprogramm ist bereits seit dem 05.11.2019 eingestellt. 
  • Sachsen: Die Förderrichtlinie für Solarspeicher in Sachsen ist aufgrund zu hoher Nachfragen seit dem 14.02.2022 beendet.  
  • Thüringen: Die Mittel für das Programm “Solar-Invest” sind ausgeschöpft.  

Zu den hier angeführten Fördermaßnahmen kommen verschiedene Programme für Unternehmen und für Projekte im Bereich der Elektromobilität.  

Die Aktualität von Förderprogrammen ist recht kurzlebig. Schauen Sie bitte vor Maßnahmenbeginn immer auf die Förderseiten von Bund, Land und Kommune oder lassen Sie sich von einem Energieberater oder Fördermittelservice beraten. So können zum Beispiel auch die oben genannten ausgelaufenen Programme gegebenenfalls doch erneuert, mit neuen Mitteln fortgeführt oder durch Nachfolgeprogramme ersetzt werden.  Auch passen sich die Bedingungen der Förderungen wie Zinssätze regelmäßig an.

Beachten Sie bitte, dass dieser Ratgeber nur eine Übersicht darstellt und keine Gewähr auf Vollständigkeit oder rechtliche Belastbarkeit besteht. 

Bleiben Sie up to date  

In Sachen Photovoltaik-Förderung lohnt es sich, auf dem Laufenden zu bleiben! Denn sowohl die Fördermaßnahmen von Bund und Ländern als auch das Angebot der KfW ändern sich immer wieder. Während bestehende Programme auslaufen, weil beispielsweise Fördermittel ausgeschöpft sind, ergeben sich auch immer neue Optionen

Prüfen Sie deshalb stets frühzeitig, ob Sie mit Ihrem geplanten Projekt als förderfähig gelten. So können Sie sich möglicherweise bald über einen Zuschuss freuen, der Ihre Investitionskosten spürbar reduziert – ob für die neue Photovoltaikanlage, den Stromspeicher oder eine Erweiterung Ihrer Bestandsanlage. Denken Sie außerdem daran, die spezifischen Förderbedingungen vor der Beauftragung zu prüfen, um sicherzugehen, dass Sie bei der Förderantragstellung und der Baubeauftragung in der korrekten Reihenfolge agieren. 

Tipp: Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gibt jederzeit einen aktuellen Überblick über Förderungsoptionen von Bund, Ländern und der EU. Dort sind auch die Angebote der KfW gelistet. Eine Übersicht der bundesländerspezifischen Förderprogramme finden Sie außerdem in unseren Detailratgebern zur PV-Förderung. Die passende Solarlösung für Ihr Zuhause finden Sie ebenfalls bei uns – ob Photovoltaikanlage, Stromspeicher oder Wallbox – wir beraten Sie gern und machen Ihr Zuhause fit für die Zukunft.

Informieren Sie sich im Detail, wie Sie mit ZuhauseSolar eine neue PV-Anlage bequem pachten oder kaufen können.

Rechtliche Hinweise und Fußnoten einblenden Rechtliche Hinweise und Fußnoten ausblenden
1

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz.https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Dossier/eeg.html.

2

Bundesnetzagentur. Archivierte EEG-Ver­gü­tungs­sät­ze und Daten­meldungen.

7

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Förderprogramme und Finanzhilfen. https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Foerderprogramme/foerderprogramme.html.

8

Stuttgart. Stuttgarter Solaroffensive. https://www.stuttgart.de/solaroffensive

9

Investitionsbank Berlin. SolarPLUS. https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/solarplus.html

10

Investitionsbank des Landes Brandenburg. RENplus 2014 – 2020. https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/renplus-2014-2020/

11

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Mini-Solaranlagen. https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/mini-solaranlagen/

12

Bezirksregierung Arnsberg. Förderinstrumente für die Energiewende. https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderinstrumente-fuer-die-energiewende

14

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt. Solarspeicher-Förderprogramm. https://mwu.sachsen-anhalt.de/energie/erneuerbare-energien/photovoltaik/faq-batteriespeicher

15

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein. Neuauflage des Förderprogramms ”Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger”. https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/_startseite/Artikel2022_2/221005_Klimaschutz_BuB.html